FAQ Patientenrecht

Der (Zahn)Arzt will mir keine Kopie meiner Behandlungsunterlagen herausgeben, darf er das verweigern?

Ärzte und Zahnärzte sind schon durch die Berufsordnung(en) verpflichtet, den Patienten jederzeit und ohne konkreten Anlass Kopien ihrer Patientenakte und auch der Röntgenaufnahme herauszugeben. Sie haben nur Anspruch auf Ersatz der Kopierkosten, die sich auf etwa € 0,30 pro kopierter Seite belaufen. Keinesfalls dürfen irgendwelche Pauschalen für den Arbeitsaufwand verlangt werden. Kopien von Röntgenbildern oder Modellen sind natürlich teurer.

Ein Anspruch auf Herausgabe von Originalen besteht dagegen nicht, da diese im Eigentum des Arztes stehen. Röntgenbilder müssen aber anderen Ärzten auf Aufforderung übergeben werden, siehe § .. RöntgenVO.

Müssen die Behandlungsunterlagen per Post geschickt werden?

Nein, es besteht gesetzlich nur ein Anspruch auf Übergabe in der Praxis. In der Regel werden die Unterlagen natürlich postalisch oder elektronisch übersandt, aber der Arzt/Zahnarzt ist dazu nicht verpflichtet!

Brauche ich immer ein Gutachten zum Nachweis eines Behandlungsfehlers?

Ohne ein fachliches Gutachten ist es in aller Regel nicht möglich, einen Behandlungsfehler zu beweisen. Grundsätzlich trifft den Patienten die volle Beweislast in einem Arzthaftungsprozess, d.h. er muss den Behandlungsfehler beweisen, wobei er diesen nur als Laie beschreiben muss und sich auf ein einzuholendes Sachverständigengutachten berufen muss. Tut er dies nicht, würde es auf Seiten des Behandlers ausreichen, einen Fehler zu leugnen und das Gericht würde ohne einen richtigen Beweisantrag die Klage abweisen.

Was kostet ein Gutachten?

Privatgutachten und Gerichtsgutachten sind teuer und kosten selten unter € 1.500,00. Je nach Aufwand und Umfang kommen weitaus höhere Beträge zustande. Wenn man es sich leisten kann, ist die Einholung eines Privatgutachtens sinnvoll, auch um die Erfolgsaussichten festzustellen, zudem erleichtert dies die Regulierung durch die Versicherung. Eine Rechtsschutzversicherung tritt jedoch für solche Gutachten nicht ein, sondern nur für Gutachten, die vom Gericht eingeholt werden, zB im Rahmen eines Beweisverfahrens.

Gibt es die Möglichkeit, ein kostenloses Gutachten zu bekommen?

 

Was ist ein Parteigutachten?

Jedes Gutachten, das außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eingeholt wurde, gilt als Parteigutachten. Parteigutachten sind keine echten Beweismittel, sondern haben lediglich die Funktion, den Vorwurf zu konkretisieren. Verweigert die Versicherung oder der Arzt die Regulierung des Schadens und bestreitet die Feststellungen des Privatgutachtens, muss das Gericht ein weiteres Gutachten einholen. Nur wenn das Gutachten nicht in Abrede gestellt wird und etwa nur die Höhe der Ansprüche des Patienten in Frage stehen, kann das Gericht auf Basis eines Parteigutachtens entscheiden.

Mein neuer Behandler hat mir gesagt, dass ich falsch behandelt wurde. Kann er als Zeuge gegen meinen alten Arzt aussagen?

Eine Verurteilung wegen eines Behandlungsfehlers erfolgt so gut wie nie aufgrund der Aussage eines anderen Arztes. Denn sie kommen weder als Sachverständige noch als Zeugen in Betracht. Zeugen können sie nur insoweit sein, als es um Tatsachen geht, die ein  Sachverständiger nicht mehr begutachten kann (zB Zustand direkt nach einem Unfallereignis). In aller Regel werden Nachbehandler von den Gerichten aber nur in Ausnahmefällen als Zeugen gehört.

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren/Beweissicherungsverfahren)?

Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, das aber nicht mit einem Urteil endet, sondern nur die Erstellung eines Gutachtens beinhaltet. Es dient zum einen dem Zweck, relativ schnell zu einem gerichtlich verwertbaren Gutachten zu kommen, vor allem in Fällen, in denen eine Nachbehandlung ansteht, nach der der Beweis nicht oder nur noch schwer zu führen sein wird. Weiterhin – und dies wird leider von vielen Gerichten übersehen – dient es auch dazu, einen Prozess zu vermeiden und Klarheit zu verschaffen. Nach dem Zweck des Beweisverfahrens dürfen nur Tatsachen und ihre Ursachen festgestellt werden, nicht jedoch Fragen des Verschuldens Thema des Gutachtens sein. Bei Arzthaftungssachen lässt es sich aber kaum vermeiden, dass das Gutachten hierzu entsprechende Hinweise erhält. Bestätigt ein Gutachten im Beweisverfahren einen Behandlungsfehler, so kann in vielen Fällen ein Prozess vermieden werden, da die Haftpflichtversicherungen zur Regulierung bereit sind, um Kosten zu sparen.

Kommt meine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eines Rechtsstreits auf?

Ansprüche aus einem Behandlungsfehler, Gewährleistungsansprüche oder  wegen einer fehlerhaften Rechnung sind normalerweise vom allgemeinen Rechtsschutz umfasst. Wir klären das aber gerne kostenfrei im Vorfeld mit Ihrem Versicherer.

Wer muss einen Behandlungsfehler beweisen?

Der Patient. Nur in Ausnahmefällen kommt eine sog. Beweislastumkehr zum Tragen, die dazu führt, dass der Arzt beweisen muss, dass seine Behandlung fehlerfrei war. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Dokumentation unvollständig ist oder manipuliert wurde.

Ich finde, ich wurde bewusst oder sogar vorsätzlich falsch behandelt, soll ich eine Strafanzeige erstatten?

In den meisten Fällen rate ich von der Einleitung strafrechtlicher Schritte bei einem Behandlungsfehler ab. Denn diese führen leider nur in Ausnahmefällen zu einer Verurteilung / Bestrafung des Behandlers oder der Klinik. Ganz sicher ist aber für die Dauer des Strafverfahrens keine Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Behandlers möglich. Außerdem verschlechtert ein Einstellungsbescheid die Chance einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung.

Ich habe eine Rechnung bezahlt, aber später stellt sich heraus, dass die Behandlung falsch war oder die Rechnung Fehler hat. Kann ich das Geld zurückverlangen?

Zwar kann in der vorbehaltlosen Zahlung einer Rechnung ein Anerkenntnis liegen. Nach der einhelligen Rechtsprechung gilt dies aber nur, sofern der Zahlende den Inhalt der Rechnung zumindest in Grundzügen erfassen kann. Bei (zahn)ärztlichen Honorarrechnungen ist das jedoch selten der Fall, da das Klauselwerk zB der GoÄ oder GoZ den meisten Patienten nicht bekannt ist.

Wann darf ich eine Behandlung abbrechen?

Der Patient darf die Behandlung jederzeit beenden, dh den Behandlungsvertrag kündigen. Der Arzt kann aber die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt verlangen, sofern er nicht durch sein Verhalten Anlass für die Kündigung gegeben hat, zB durch eine Falschbehandlung oder einen anderen massiven Vertragsverstoß (zB Beschimpfen des Patienten).

Kann die Krankenversicherung verlangen, dass ich die Behandlung bei meinem Arzt fortsetze?

Grundsätzlich nicht, auch wenn dies häufig verlangt wird und die Kasse sogar Formulare verwenden, in denen sich der Versicherte dazu verpflichtet. Der Behandlungsvertrag mit einem Arzt ist juristisch betrachtet ein Dienstverhältnis höherer Art und setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis voraus. Ist dieses Vertrauen nicht mehr gegeben, kann von niemanden verlangt werden, die Behandlung fortzusetzen. Grundsätzlich ist das eine persönliche Entscheidung des Patienten und diese kann nicht in Frage gestellt werden. Die Krankenkasse darf nach einem Abbruch der Behandlung dem Versicherten auch nicht die Erstattung der Kosten der Weiterbehandlung verweigern.

Ich bin mit dem Ergebnis meiner Behandlung beim Arzt/Zahnarzt unzufrieden. Muss ich die private Rechnung/meinen Eigenanteil trotzdem bezahlen?

Die Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Grundsätzlich ist der Behandlungsvertrag mit dem Arzt ein Dienstvertrag, was bedeutet, dass kein Behandlungserfolg geschuldet wird, sondern nur ein “pflichtgemäßes Bemühen”, also eine Behandlung nach den geltenden Standards. Einzelne Teile der Behandlung haben aber Werkvertragscharakter, häufigster Fall ist die Anfertigung von Zahnersatz. Die angefertigten Kronen, Brücken oder Prothesen müssen passen, dh dem vereinbarten Zweck entsprechen. Schafft dies der Zahnarzt nicht, dann kann er dafür keine Zahlung verlangen und muss eventuell sogar Schadensersatz leisten, wenn dies zu weiteren Beschwerden geführt hat. Bei Zahnprothesen (auch Kronen) geht die meisten Gerichte jedoch davon aus, dass diese nicht beim ersten Anprobieren passen müssen, vielmehr ist es normal, dass Kronen noch im Mund angepasst werden müssen. Eine Rechnung muss auch dann nicht gezahlt werden, wenn die Leistungen für den Patienten völlig unbrauchbar sind, dh wenn auch ein anderer Arzt/Zahnarzt die Behandlung nicht fortsetzen kann, sondern ganz neu anfangen muss (zB wenn ein Zahnwurzel-Implantat falsch gesetzt wurde). Der Patient muss unter Umständen auch nichts zahlen, wenn andere Fehler begangen wurden. Hier ist beispielsweise an eine Behandlung zu denken, bei der es risikoärmere oder statistisch längere Behandlungsalternativen gab. Oder wenn der Arzt gegen den Willen des Patienten eine andere als die vereinbarte Therapie durchführt (zB Versorgung eines Gebisses mit einer Modellgussprothese anstatt Teleskopen). Denn hierbei handelt es sich um vertragswidriges Verhalten, das nach einem aktuellen Urteil des BGH auch dann den Patienten von seiner Zahlungspflicht entbinden kann, wenn die Leistung nicht völlig unbrauchbar ist. Dies ist aber immer eine Frage des Einzelfalles.

Wann steht mir ein Schmerzensgeld zu?

Ein Schmerzensgeld, oder auch immaterieller Schadensersatz steht einem Patienten zu, der aufgrund eines Behandlungsfehlers körperliche oder auch seelische Schmerzen erleiden musste.

Wann bekomme ich eine Schmerzensgeldrente?

Wie berechnet sich das Schmerzensgeld?

Wieviel bekomme ich für ….?

Einige Beispiele aus der Rechtsprechung:

(Indexierung, Einzelumstände etc.)

To be continued…