Fünf Fotos der von mir vertretenen Geschädigten wurden von einem Verwandten heimlich auf einer Internetseite mit pornografischen Inhalten veröffentlicht. Die Bilder stammten von der Facebook-Seite der Klägerin.
Das LG Schweinfurt (Urteil vom 16.01.2018, Az: 11 O 65/17) sprach ihr hierfür eine Geldentschädigung in Höhe von € 8.000,00 sowie den Ersatz von vorgerichtlichen Anwaltskosten zu.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Täter wurde daneben im Strafverfahren auch zu einer Geldstrafe verurteilt.