Als Fachanwalt für Medizinrecht vertrete ich ausschließlich Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Ärzten und Zahnärzten und Versicherungen.
Das Arzthaftungsrecht umfaßt eine Vielzahl von Fallgestaltungen. Einerseits geht es um die Durchsetzung der Ansprüche des Patienten oder der Angehörigen nach einer Fehlbehandlung oder der Verletzung von Aufklärungspflichten, wobei die Durchsetzung von Ansprüchen auf Zahlung von Schadensersatz, Schmerzensgeld und Übernahme zukünftiger Schäden im Vordergrund steht.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das ärztliche, insbesondere das zahnärztliche Gebührenrecht dar, d.h. die Auseinandersetzung wegen falscher oder überhöhter Abrechnungen oder auch unzulässiger Vergütungsvereinbarungen.
Daneben vertrete ich aber auch Versicherte bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der eigenen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, sei es wegen der Übernahme von Behandlungskosten oder Kosten für Medikamente.
Die meisten Rechtsschutzversicher übernehmen Kosten bei einem Behandlungsfehler oder auch einer Auseinandersetzung wegen Behandlungskosten.
Ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch für eine erste Orientierung und Einschätzung der Situation ist grundsätzlich kostenlos.